die Sanierung von Unternehmen im Rahmen von Eigenverwaltungs- und Schutzschirmverfahren ist in den vergangenen zehn Jahren auch in der Wirtschaft und in der Öffentlichkeit als eine strategische Option für Unternehmen in der Krise angekommen und bewährt sich aktuell auch bei Unternehmen, die z. B. durch COVID-19 in eine extreme Schräglage gekommen sind. Diesen strategischen Optionen hat der Gesetzgeber mit dem StaRuG und den Möglichkeiten der Restrukturierung und der Sanierungsmoderation außergerichtliche Handlungsoptionen hinzugefügt und damit auch die Optionen weit in das betriebswirtschaftliche Vorfeld einer Krise vorverlagert.
Selbst im Zeitpunkt der Antragstellung bereits faktisch insolvente Unternehmen werden unter Nutzung dieser vielfältigen Optionen Tag für Tag gerettet und kehren nachhaltig saniert in
den Markt zurück. Sie sind der schlagende Beweis dafür, dass entgegen anders lautenden Erklärungen des Scheiterns die neuen Instrumentarien zur Rettung von kriselnden Unternehmen
unter dem Schutzschirm des Rechts in der Praxis tatsächlich funktionieren. Mithilfe der neuen Möglichkeiten gelingt es den frühzeitig
agierenden Unternehmern einerseits „ihr“ Unternehmen zu erhalten und den Sanierungsprozess aktiv mitzugestalten und andererseits den Gläubigern, sich auch mit ihren Vorstellungen von Anfang an in das Verfahren einzubringen und zu optimalen
Ergebnissen in schwierigen Zeiten zu gelangen. Für all diese Prozesse bedarf es mehr denn je einer professionellen Vorbereitung und Begleitung. Sanierungen unter Insolvenzschutz, aber auch im Rahmen außergerichtlicher Restrukturierung und Moderation sind schon in der Erstberatung und Vorbereitung nur eine Aufgabe für professionell geschulte Berater.
Wir bereiten Sie auf diese Aufgabe, auf diese neuen Arbeitsfelder vor und machen Sie zu Partnern in einem bundesweiten Netzwerk von ESUG- und StaRuG-Spezialisten. Speziell für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Interim Manager und Unternehmensberater eröffnen sich mit dem ESUG und dem StaRuG neue Perspektiven und neue Mandate – wir qualifizieren und begleiten Sie auf diesem Weg und bringen unsere praktischen Erfahrungen auf allen Ebenen ein.
Ihr Prof. Dr. Hans Haarmeyer
Leitender Direktor des DIAI
Das Ausbildungsprogramm soll zur qualifizierten Beratung von
Unternehmen in der Krise und zur (Vor)Prüfung der Möglich- keiten einer außergerichtlichen wie einer Sanierung unter Insolvenzschutz befähigen. Nach der Ausbildung können die Teilnehmer Unternehmen in Schieflagen sachgerecht beraten, die verschiedenen Optionen erläutern und die Unternehmen mit Unterstützung erfahrener Rechtsberatung durch die Sanierung begleiten.
Die Ausbildung richtet sich an Steuerberater, Wirtschaftsprüfer,
Unternehmensberater, Dipl. Kaufleute, Interim Manager und
Bankmitarbeiter (Workout) sowie beratende Rechtsanwälte mit
Insolvenzschwerpunkt. Die Teilnehmer müssen über eine sanierungsbezogene Berufserfahrung von mindestens fünf Jahren verfügen und diese nachweisen. Das Modul II ist ausschließlich für erfahrene ESUG-Berater sowie ausgebildete Sanierungsberater. Der Lehrgang ist auf 15 Teilnehmer begrenzt.
Fünf Lehrgangstage in zwei Modulen (insges. ca. 40 Zeitstunden,
Anwesenheitspflicht).
Die Ausbildung zum „„Geprüften ESUG-Berater und/oder Sta-
RUG-Berater“ wird mit einer Klausur abgeschlossen, in der u.a.
eine Fallstudie entwickelt werden muss. Die Prüfung findet rund
drei Wochen nach dem Lehrgangsende statt und wird ggf. durch
eine mündliche Prüfung ergänzt.
Der Lehrgang ist Teil eines Zertifikatsprogramms, das vom DIAI e.V. zusammen mit der Allensbach Hoch-schule angeboten wird. Sofern ein Teilnehmer für das Hoch-schulzertifikat optiert und die Mehrkosten über-nimmt, erhält er nach bestandener Prüfung auch ein Zertifikat der Allensbach Hochschule und des Competence Centers für Krisenmanage-ment und Turnaround-Management an der Allensbach Hoch-schule. Kosten: 520,- Euro.
20. - 23. November 2024 - Modul I (ESUG Berater Lehrgang)
28. - 29. November 2024 - Modul II (StaRUG Berater Lehrgang)
Stefanie Rippin und Bettina Fey
T: 0211 82 89 770